UMAREX GmbH & Co. KG

Liefer- und Zahlungsbedingungen für den unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb von Deutschland (Stand: 01. April 2023)

 

I. Geltungsbereich
  1. Für sämtliche Lieferungen von Waffen, Munition und sonstigen Produkten („Ware“) der UMAREX GmbH & Co. KG („wir“ oder „uns“) an unsere Kunden gelten die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen („LZB“). Für die Lieferungen an Kunden gelten ausschließlich unsere LZB. Entgegenstehende oder von unseren LZB abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, denen wir nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen, erkennen wir nicht an. Unsere LZB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren LZB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
  2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor unseren LZB.
  3. Unsere LZB gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB sind.
II. Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung
  1. Die von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Soweit sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei (3) Wochen ab ihrem Zugang bei uns anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Kaufvertrag zu Stande.
  2. Auch die Darstellung der Ware auf unserem B2B Portal stellt kein rechtlich verbindliches Angebot unsererseits dar. Nutzt der Kunde unser Internetportal, so gibt er durch die Absendung seiner Bestellung mit Anklicken des Buttons „Verbindlich bestellen“ ein verbindliches Angebot in Bezug auf den Kauf der von ihm ausgewählten Ware ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir das Angebot durch Bestätigung per E-Mail annehmen. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen des § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BGB keine Anwendung finden.
  3. Bei Sonderanfertigungen kann es durch produktionsbedingten Ausschuss zu einer Abweichung der Liefermenge von bis zu 10 % kommen, ohne dass dieser Umstand den Kunden zur Nachlieferung oder Nichtabnahme oder zu sonstigen Mängelrügen wegen der abweichenden Liefermenge berechtigt. In Rechnung gestellt wird stets nur die tatsächliche Liefermenge.

  4. Sämtliche bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen sind in dem Vertrag einschließlich dieser LZB vollständig schriftlich niedergelegt. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündlich hiervon abweichende oder darüberhinausgehende Vereinbarungen zu treffen.

  5. Umarex Produkte erfüllen alle erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen und sind somit vertriebsfähig, unabhängig von den eventuell bereits vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vertriebsauflagen und Erwerbsvoraussetzungen.
     
    Sollte ein durch Umarex vertriebenes Produkt von einer zukünftigen Gesetzesinitiative betroffen sein und zukünftig nur noch unter anderen Auflagen und/oder eingeschränkt vertrieben werden können, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der Ware, zur Minderung des Kaufpreises oder zu einer Verlängerung des Zahlungsziels. UMAREX übernimmt ausdrücklich keine Haftung dafür, dass das Produkt auch in Zukunft und insbesondere nach Umsetzung eventueller Gesetzesinitiativen uneingeschränkt weiter vertrieben werden kann.

III. Preise, Zahlungsbedingungen
  1. Sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gelten unsere Preise „ab Werk“, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, falls eine solche anfällt, und zuzüglich etwaiger Verpackungskosten. Etwaige Fracht-, Überführungs-, Versicherungskosten oder Zölle sind in den angegebenen Kaufpreisen nicht enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt. Umsatzsteuer und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, soweit solche anfallen.

  2. Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Sollten sich einzelne Kostenpositionen nach Vertragsschluss ändern, ohne dass wir dies zu vertreten haben, und erhöhen sich dadurch für uns die Gesamtkosten der Vertragserfüllung, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Der Mindestbestellwert beträgt grundsätzlich 250,00 € (Netto-Warenwert). Wir behalten uns vor, dem Kunden bei Bestellungen mit einem Netto-Warenwert von unter 250,00 € (Netto-Warenwert) eine Handlingpauschale von 15,00 € zu berechnen. Nachlieferungen erfolgen – aus logistischen sowie aus Umweltschutzgründen - ebenso erst ab einem lieferbaren Rückstandswert von 250,00 € (Netto-Warenwert) 

  4. Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen ab einem Bestellwert (Netto-Warenwert) von 2.500,00 € versandkostenfrei, jedoch zuzüglich einer Pauschale von 1,5% des Netto-Warenwertes der jeweiligen Lieferung für die Transportversicherung sowie für die Kosten der LKW-Maut. Bei einem Nettowarenwert von unter 2.500,00 € pro Bestellung berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 8,95 € zzgl. USt, jeweils zuzüglich der in Satz 1 genannten Pauschale für Transportversicherung und LKW-Maut.

  5. Lieferungen innerhalb Deutschlands mit Gefahrgut sind von der Regelung in Ziffer IV. 4. der LZB ausgenommen. Bei Gefahrgutlieferungen werden die anfallenden Speditionskosten jeweils zuzüglich einer Pauschale von 1,5% des Netto-Warenwertes der jeweiligen Lieferung für die Transportversicherung sowie für die Kosten der LKW-Maut sowie ein Gefahrgutzuschlag von mindestens 30,00 € in Rechnung gestellt.

  6. Unsere Standard Zahlungskondition ist Vorauskasse.

  7. Sollte abweichend zu der Standard Zahlungskondition Vorkasse ein Kauf auf Rechnung vereinbart sein, gerät der Kunde mit Ablauf der individuell vereinbarten Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.

  8. Im Verzugsfall oder wenn uns nach Abschluss des Kaufvertrags Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften ein Leistungsverweigerungsrecht für sämtliche noch ausstehende Lieferungen auszuüben und/oder nach erfolgloser Fristsetzung von dem jeweiligen Kaufvertrag zurückzutreten (§ 321 BGB). Weitergehende gesetzliche Rechte zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt. Gerät der Kunde in Bezug auf zwei oder mehr Kaufverträge gleichzeitig in Verzug, sind wir berechtigt, sämtliche uns gegen den Kunden zustehende Forderungen sofort fällig zu stellen. Das gilt nicht, soweit der Kunde den Verzug nicht zu vertreten hat.

  9. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Allerdings sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis von diesem Aufrechnungsverbot ausgenommen.

  10. Umarex informiert generell nicht über geänderte Bankverbindungen oder geänderte Adressen für Warenlieferungen per E-Mail oder durch Zusatztexte auf Anlagen in E-Mails (Anlagen egal welcher Art). Die Information über die Änderung von wichtigen Daten (wie z. B. Bankverbindung, Adressen für Warenanlieferung) erfolgt postalisch und/oder persönlich/telefonisch durch unsere Mitarbeiter. Bei Erhalt jeglicher Änderungsmitteilungen ist der jeweilige Ansprechpartner bei Umarex persönlich (telefonisch) umgehend zu informieren. Umarex lehnt bei Zuwiderhandlung jegliche Haftung generell ab.

IV. Gefahrübergang, Lieferung und Lieferzeit
  1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk (EXW) 59757 Arnsberg, Deutschland, gemäß Incoterms 2020, soweit nicht anders vereinbart oder nachfolgend abweichend geregelt.

  2. Nicht vorrätige Positionen werden zusammengefasst und grundsätzlich in einer Lieferung nachgesendet. Teillieferungen sind in dem für den Kunden zumutbaren Umfang zulässig. Unabhängig davon behalten wir uns vor, Rückstände zu streichen oder kostenpflichtig nachzusenden.

  3. Die Vereinbarung etwaiger Lieferfristen erfolgt individuell und ist nur dann verbindlich, wenn die jeweilige Lieferfrist schriftlich von uns bestätigt und dabei ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird. Andernfalls sind diese Lieferfristen lediglich als Richtwert zu verstehen.

  4. Sämtliche von uns angegebenen Lieferfristen beginnen erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung bei dem Kunden. Verbindliche Lieferfristen sind eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware ab Werk zur Verfügung stellen

  5. Wird die Lieferung durch ein Ereignis höherer Gewalt– wie z. B. Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Kriege, Unruhen oder behördliche Maßnahmen– behindert, so sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung angemessen hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Dauert die Behinderung mehr als drei Monate an, so ist jede der Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine etwaige bereits erlangte Gegenleistung werden wir dem Kunden in diesem Fall unverzüglich erstatten. Treten die vorgenannten Hindernisse bei dem Kunden ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für die Abnahmeverpflichtung.

  6. Wird die Lieferung aufgrund der COVID-19-Pandemie einschließlich damit verbundener behördlicher Maßnahmen behindert, so sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung angemessen hinauszuschieben. Ziffer IV. 5. der LZB gilt entsprechend.

  7. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

  8. Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Falle (bei verbindlichen und unverbindlichen Lieferfristen) ist für den Verzugseintritt eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Bei einer unverbindlichen Lieferfrist ist eine Mahnung durch den Kunden zwei (2) Wochen nach Überschreitung dieser unverbindlichen Lieferfrist möglich. Soweit wir uns im Verzug befinden, hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von vier (4) Wochen zur Lieferung zu setzen, nach deren erfolglosem Ablauf er von dem Kaufvertrag zurücktreten kann.

  9. Geraten wir infolge leichter Fahrlässigkeit mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Haftung für Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf 5 % des Netto-Vertragspreises der verspätet gelieferten Ware beschränkt. Die Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Etwaige Schadensersatzansprüche statt der Leistung stehen dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer IX. der LZB zu.

  10. Wird die Lieferung der Ware auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir ihm - beginnend zwei (2) Wochen nach Anzeige der Lieferbereitschaft – die durch die Lagerung entstandenen Mehrkosten bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung berechnen. Wir sind ferner berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist und nach einer entsprechenden Vorankündigung anderweitig über die betroffene Ware zu verfügen und den Kunden mit einer angemessen verlängerten Nachfrist zu beliefern. Wir werden dem Kunden diese Nachfrist unverzüglich mitteilen.

V. Vorlage von Erlaubnissen und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  1. Ist für die gekaufte Ware eine Waffenerlaubnis (§ 4 WaffG) und/oder Waffenhandelserlaubnis (§ 21 WaffG) erforderlich, so liefern wir die Ware nur dann an den Kunden, wenn uns eine beglaubigte Kopie der jeweiligen Erlaubnis des Kunden vorliegt. Änderungen und / oder der Entzug der Erlaubnis sind uns unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Lagerung, dem Transport, der Handhabung und dem Verkauf der Ware uneingeschränkt einzuhalten.

VI. Retouren
  1. Rücksendungen jeder Art bedürfen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vorherigen schriftlichen Ankündigung durch den Kunden und unserer vorherigen Annahmebestätigung.

  2. Der Kunde wird die Retouren an unser Customer Center in 59757 Arnsberg, Gut Nierhof 4, Deutschland, senden.

  3. Stellt sich heraus, dass die retournierte Ware nicht mangelhaft ist oder stehen dem Kunden aus sonstigen Gründen keine Mängelrechte zu, so trägt der Kunde die Kosten der Retoure; wir erstatten diese in einem solchen Fall nicht. Das gilt auch für Fälle, in denen bereits vor der Retournierung der Ware feststeht, dass dem Kunden keine Mängelrechte zustehen, der Kunde die Ware aber zwecks Durchführung einer Reparatur (vgl. Ziffer VIII. der LZB) retourniert.

  4. Außerhalb der Sachmängelhaftung oder sonstiger gesetzlicher Rücktrittsrechte des Kunden nehmen wir Ware nur zurück, wenn (i) wir hierzu im Einzelfall unsere vorherige Zustimmung (Einwilligung) erteilt haben, (ii) die Ware neu, unbenutzt und originalverpackt ist und (iii) der Rücksendung eine Kopie der Originalrechnung beigefügt ist. Bei Sonderanfertigungen oder beschädigter Ware ist eine solche Rücknahme ausgeschlossen. Die Rücknahme ist weiter davon abhängig, dass uns die Ware frei zugesandt wird. Mit der Zusendung verpflichtet sich der Kunde zur Tragung einer Prüfungs- und Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 20 % des Warenwertes, soweit nicht abweichend vereinbart. Für den Fall, dass sich bei unserer Prüfung der zurückgesandten Ware herausstellt, dass Alter und/oder Zustand der retournierten Ware eine Rücknahme ausschließen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Einwilligung binnen vierzehn (14) Tagen ab Eingang der retournierten Ware zu widerrufen.

VII. Mängelrechte
  1. Der Kunde wird die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Lieferung sorgfältig untersuchen. Der Kunde wird etwaige Mängel der Ware unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Tagen ab Lieferung der Ware uns gegenüber schriftlich anzeigen. Versteckte Mängel wird der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Tagen ab Entdeckung des Mangels uns gegenüber schriftlich anzeigen.

  2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, und war der Mangel oder dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden, sind wir zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird diese von uns verweigert oder ist diese unzumutbar oder unmöglich, so bleibt dem Kunden unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gemäß Ziffer IX. dieser LZB das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Minderung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

  3. Sämtliche Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten gerechnet ab Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt nicht, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers betroffen ist. Sie gilt ferner nicht, soweit wir aus einer Garantie haften, arglistig getäuscht haben. Die Haftungsregelungen nach § 445b BGB im Falle des Lieferantenregresses bleiben ebenfalls unberührt.

VIII. Reparaturen
  1. Reparaturen an der Ware, die nicht unter die Mängelrechte des Kunden fallen, bedürfen zu ihrer Ausführung einer separaten Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden und sind entsprechend gesondert zu vergüten. Auf Wunsch des Kunden erteilen wir vor der Reparatur einen schriftlichen Kostenvoranschlag, nicht jedoch in Fällen unterhalb eines geschätzten Reparaturaufwandes von 50,00 €.
IX. Haftung
  1. Soweit sich aus diesen LZB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund –vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch einfache Fahrlässigkeit ist die Höhe des Schadensersatzes auf den vorhersehbaren, bei einem solchen Vertrag typischer Weise eintretenden, Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

  3. Die Haftung im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

  4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

  5. Für die Haftung wegen Verzögerungsschäden gilt Ziffer IV.8.

  6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde anstelle eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

  7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum („Vorbehaltsware“) bis zur Erfüllung sämtlicher unserer gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Forderungen und Ansprüche (einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrent). Das gilt, soweit dies nach dem Recht des Landes, in dessen Geltungsbereich sich die Vorbehaltsware vertragsgemäß befindet, zulässig ist. Lässt dieses Recht den Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware nicht zu, gestattet jedoch den Vorbehalt ähnlicher Rechte, so sind wir berechtigt, diese Rechte geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zum Schutz des Eigentums oder der Sicherheitsinteressen an der gelieferten Ware zu unterstützen.

  2. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen.

  3. Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung ist ausgeschlossen, wenn im Innenverhältnis zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot bezüglich der Forderungen des Kunden besteht.

  4. Der Kunde tritt die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt in voller Höhe zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die unter Ziffer X. 2. dieser LZB genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Bezug auf die abgetretenen Forderungen. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Bei Eintritt eines der zuvor benannten Ereignisse erlischt die Einziehungsermächtigung des Kunden auch ohne ausdrücklichen Widerruf. Dann können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Dritten die Abtretung mitteilt.

  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.

  6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf schriftliches Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

XI. Gerichtsstand, anwendbares Recht
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen maßgebend. Maßgebend bei der Verwendung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden aktuellsten Fassung.

  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

  3. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

XII. Schlussbestimmungen
  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Liefer- u. Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke zeigen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

  2. Der Kunde erhält hierdurch Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten – soweit diese für die Abwicklung des Auftrages erforderlich sind – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.

UMAREX GmbH & Co. KG

 

Änderungen in Farbe und Design, sowie technische Verbesserungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

 

 

 

 

 

 

 

Wir verwenden Cookies, die für die ordnungsgemäße Bereitstellung unseres Webseitenangebots zwingend erforderlich sind. Mit Klick auf "Einverstanden" setzen wir zusätzlich Cookies und Dienste von Drittanbietern ein, um unser Angebot durch Analyse des Nutzungsverhaltens zu optimieren, um Nutzungsprofile zu erstellen, interessenbezogene Werbung anzuzeigen, sowie die Webseiten-Performance zu verbessern. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch erneuten Aufruf dieses Cookie-Banners am Ende der Webseite widerrufen. Weitere Informationen und Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.