Schreckschusswaffen

Gas- und Signalwaffen, oft auch (kürzer) Schreckschusswaffen (SSW) genannt, sind sozusagen die Basis von Umarex – mit dem Urmodell Perfecta G begann 1972 die Firmengeschichte. Heute werden die Erfolgsmodelle der bekanntesten Waffenhersteller von Umarex in Lizenz gefertigt und weltweit vertrieben, auch wenn Deutschland der Hauptmarkt sein dürfte. Für die einen Kunden sind diese Modelle eine Möglichkeit, sich ohne viele rechtliche Hürden eine technisch anspruchsvolle Waffensammlung aufzubauen, denn die Lizenzmodelle stimmen bis hin zur originalgetreuen Beschriftung. Andere Käufer nutzen (je nach Land unterschiedlich) die legale Möglichkeit, sich mit Schreckschusswaffen im Notfall selbst verteidigen zu können – denn egal ob bloße Drohwirkung, lauter Schussknall oder Tränen- und Pfefferladung: Man fühlt sich sicherer. So bleibt nur die Qual der Wahl.

Pistolen

Die Frage, ob man sich besser einen Revolver oder eine Pistole zulegen sollte, wird jeder Kunde selbst entscheiden müssen. Pistolen haben den Vorteil, dass sie meist über eine höhere Zahl an Patronen im Magazin verfügen und zudem bauartbedingt schlanker ausfallen. Eine Sicherung, manuell oder automatisch, sorgt für zusätzlichen Schutz. Bei einem Zündversager jedoch muss die versagende Patrone jedoch manuell „herausrepetiert“ werden, bevor die nächste zugeführt und weitergeschossen werden kann. Umarex bietet durch die Lizenzmodelle eine große Anzahl weltbekannter Waffen-Designs, die durch ihre Originaltreue beeindrucken. Alle verfügen über Gewinde an der Mündung für Abschussbecher oder Pyro-Launcher – so lassen sich sicher wie effektiv dort aufgesetzte Pyro-Effekte abschießen, gezündet durch den Feuerstrahl einer Platzpatrone.

Zeige alle Pistolen

Revolver

Seit den ersten Revolvern von Samuel Colt aus dem 19. Jahrhundert hat sich die Waffentechnik bei den Trommel-Modellen natürlich weiterentwickelt. Je nach Modellgröße fassen die ausschwenkbaren Trommeln fünf oder sechs Knall- oder Gas-Patronen. Revolver haben den Vorteil, weitgehend funktionssicher zu sein. Man muss nicht durchladen oder im Störungsfall eingreifen wie bei Pistolen – meist reicht ein simples weiteres Durchziehen des Abzugs, um einfach die nächstfolgende Kammer zu zünden. Auch hier lässt sich ein Abschussbecher (immer beiliegend) auf den Lauf schrauben, um Pyro-Effekte abzufeuern.

Zeige alle Revolver

Munition

Die für Schreckschusswaffen einsetzbare Munition ist in verschiedenen Ausführungen lieferbar. Die bekannteste und am häufigsten verwendete ist die Knallpatrone oder Platzpatrone – genau genommen handelt es sich um Kartuschen, denn ein Geschoss im herkömmlichen Sinn fehlt. Platzmunition ist heutzutage mit Nitrozellulose-Pulver geladen, das über ein Zündhütchen im Hülsenboden gezündet wird, sobald der Schlagstift dieses trifft. Erkennbar ist Knallmunition an der grünen Abdeckkappe.

Zur nicht-tödlichen Abwehr von Angreifern sind Kartuschen mit verschiedenen Reizstoff-Füllungen erhältlich. So wirkt die Reizstoff-Munition:

CS = Chlorbenzalmalodinitril
Ein stärker wirkender Wirkstoff im Vergleich zu CN (Tränengas): In der Patrone befindet sich der Reizstoff im kristallinen Zustand. Nach Zündung der Patrone wird durch die Verbrennungstemperatur des Treibladungspulvers der Reizstoff vergast und tritt als CS-Gaswolke aus dem Waffenlauf aus. Nachdem die Reizstoffwolke das Gesicht des Angreifers erreicht hat, kommt es je nach Konzentration zu starken Augenreizungen mit Tränenfluss in Verbindung mit krampfhaftem Schließen der Augen. Zusätzlich bemerkt die Zielperson eine von Angst begleitete Atemnot mit gleichzeitigem Zusammenziehen des Brustkorbs. Tiere, insbesondere Hunde, reagieren kaum auf CS. Patronen mit dieser Füllung sind an ihrer gelben Kappe zu erkennen.

Pfeffer = OC als natürlicher Wirkstoff (Oleoresin Capsicum), gewonnen aus Pfefferschoten. Nach Zündung der Patrone wird durch die Verbrennungstemperatur des Treibladungspulvers der Reizstoff vergast und tritt als Gaswolke aus dem Waffenlauf aus. Der Reizstoff wirkt als Inflammator gleichzeitig auf Haut, Schleimhäute und Augen. Bei Kontakt mit den Schleimhäuten, z. B. Augen, erfolgt sofort eine Erweiterung der Kapillargefäße, die eine momentane Sehbehinderung zur Folge hat. Die Einwirkung auf die Lungen führt zu einer kurzzeitigen, nicht lebensbedrohlichen Beeinträchtigung der Atmung. Auf der Haut wird ein stark brennender Reiz in Verbindung mit einer Hautrötung erzeugt. Durch diese Mehrfachwirkungen ist eine sichere, optimale Gefahrenabwehr gegeben. Der Pfefferreizstoff wirkt in gleichem Maße auf Tiere wie auf Menschen. Entsprechend der deutschen Gesetzgebung ist die Verwendung des Pfefferwirkstoffes im privaten Bereich gegenüber Menschen nicht zulässig. Im Notwehrfall ist dies jedoch nachgeordnet. Pfeffermunition hat rote oder braune Kappen.

Zur Munition für Gas Signal Waffen

Pyrotechnische Munition

Ein in Deutschland sehr populärer Einsatzzweck von Schreckschusswaffen ist das Silvester-Feuerwerk. Denn mit Hilfe von Platzpatronen und einem aufgeschraubten Signalbecher (liegt jedem Umarex-Modell bei) kann man spezielle Pyro-Effekte im Kaliber 15 mm abschießen. Dabei werden meist Licht- und Ton-Effekte kombiniert. Hier ist das Kaliber des Abschussbechers entscheidend, der generell für 15 mm geeignet ist, unabhängig, ob die zündende Platzpatrone ein anderes Kaliber (6 mm, 8 mm, 9 mm) aufweist. Spezielle Vorrichtungen wie der Pyro-Launcher erlauben das gleichzeitige Abschießen von vier oder fünf Effekten. Bitte die rechtlichen Voraussetzungen zum Verschießen je nach Land beachten.

Signalmunition und Raketengeschosse - Unterschiede in der Technik.

Signalmunition
Diese Munition wird durch den Gasdruck der Platzpatrone in die Höhe geschossen. Gleichzeitig zünden die heißen Gase der Platzpatrone den farbigen oder akustischen Effektsatz. Die max. Steighöhe beträgt ca. 60 m.

Raketengeschosse / 2-Stufen-Geschosse
Zunächst wird diese Munition durch den Gasdruck aus der Waffe in die Höhe geschossen. Die heißen Gase zünden dabei den Treibsatz des Raketenantriebs und einen akustischen Effekt. Beim 2-Stufen-Geschoss zündet der Treibsatz in der weiteren Folge den zweiten, farbigen Effektsatz. Die max. Steighöhe ist rechtlich auf 100 m beschränkt.

Zur pyrotechnischen Munition

Schreckschusswaffen nach Marken

Deutsches Waffengesetz

Gesetzliche Bestimmungen

Der Besitz und Erwerb von Schreckschusswaffen wird in Deutschland über das Waffengesetz geregelt. Unter dem folgenden Link erhalten Sie eine Übersicht über die momentan geltenden Bestimmungen.

Gesetzliche Bestimmungen für Schreckschusswaffen

Der Auszug bezieht sich ausschließlich auf das in Deutschland anwendbare Waffengesetz. Für andere Länder gelten andere Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen über die in Ihrem Land geltenden Gesetze. Alle Angaben ohne Gewähr.

Pflege

Pflege von Schreckschusswaffen

Für Ihre Recherche haben wir einige Pflegetipps, die im Bereich (Schreckschuss-)waffen auf dieser Website häufig Verwendung finden, zusammengetragen und erklärt.

Pflegetipps Schreckschusswaffen öffnen

Achtung: Diese Zusammenstellung gilt nur für Deutschland – Regelungen für andere Länder können hier aus Platz- und Aktualitätsgründen nicht aufgeführt werden.

WIKIPEDIA definiert Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (kurz SSW) als „Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern, die im Gegensatz zu echten Schusswaffen keine Projektile verschießen, sondern verschiedene Arten von Reizgas- und Kartuschenmunition. Die Herstellung oder der Import erfordert eine Bauart-Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig, die verschiedene Sicherheitsmaßnahmen gegen einen Umbau zu Feuerwaffen vorschreibt. So müssen die Läufe durch Sperren gegen Durchbohren gesichert sein. Bei allen Umarex-SSW-Pistolen wird zudem das Kartuschenlager exzentrisch zum Lauf angebracht, und interne Sollbruchstellen verhindern, dass etwa ein gesperrter Lauf ausgetauscht und gegen einen Feuerwaffen-Lauf getauscht werden kann. Die Zulassung wird durch die in jede Waffe eingravierte PTB-Nummer bestätigt, anders herum sind Schreckschusswaffen ohne PTB-Nummern verbotene Schusswaffen und dürfen (wichtig!) weder besessen noch geführt werden. Für den Kauf einer SSW muss der Kunde 18 Jahre alt sein. Es gibt keine zahlenmäßige Begrenzung, da viele Kunden SSW je nach Fabrikat und Technik ausschließlich sammeln. Manche Waffenhändler notieren die Seriennummer, den Namen des Käufers und dessen Personalausweisnummer, um nachweisen zu können, dass sie den Kunden über die Rechte und Pflichten aufgeklärt haben. Auch wenn das Festhalten der Personalien nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, so ist zumindest die Hinweispflicht des Händlers im Waffengesetz (§35, Abs. 2) vorgeschrieben.

Zum zugriffsbereiten Tragen einer SSW in der Öffentlichkeit, dem sogenannten Führen, ist seit 2003 ein „Kleiner Waffenschein“ erforderlich (KWS). Der KWS kann von jedem unbescholtenen Bürger ab 18 Jahren bei seiner Polizeidienststelle oder dem Ordnungsamt (je nach Bundesland unterschiedlich) beantragt werden. Die Behörde holt ein polizeiliches Führungszeugnis ein, ansonsten ist keine weitere Bedingung zu erfüllen. Die Ausfertigung kostet 50 Euro, der KWS ist zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis stets mitzuführen, wenn eine SSW außerhalb der eigenen Wohnung geführt wird. Der KWS gilt auch für andere SSW im Besitz, allerdings eben nur und ausschließlich für Gas-/ Schreckschusswaffen! Luft- oder CO₂-Waffen, Airsoft-Waffen, Vorderlader und andere ansonsten freie Waffen dürfen mit dem KWS keinesfalls geführt werden! Das Führen einer SSW ohne KWS ist im Übrigen eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belegt ist.

Zum Transport einer SSW ist kein KWS notwendig, sofern die Waffe getrennt von der Munition in einem verschlossenen Behälter und damit nicht zugriffsbereit transportiert wird.

Das Schießen mit Platzpatronen auf dem eigenen Grundstück oder im eigenen Haus ist gestattet, sofern nicht andere Gesetze dagegen stehen (Mittags- und Nachtruhe, Krankenhausnähe o.ä.). Auch das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen, Volksfesten oder Demonstrationen ist nicht gestattet. Das Abschießen von Pyrotechnik ist nur erlaubt, sofern es vom befriedeten Besitztum erfolgt. Das beliebte Abschießen von Raketen an Silvester auf der öffentlichen Straße wird zwar meist geduldet, kann aber zu empfindlichen Ordnungsstrafen führen, bei Besitzern sonstiger Waffen auch zum Verlust der Zuverlässigkeit. Andererseits ist das Schießen mit Platz- oder Reizstoffmunition in Notwehr, also zur Abwehr eines Angriffs auf das Leben, natürlich zulässig – es ist eine der wenigen legalen Selbstverteidigungsmethoden, die der Gesetzgeber dem normalen Bürger erlaubt.

Wer mit seinen Schreckschusswaffen (kurz SSW) auch schießt, sollte sie anschließend auch reinigen, um den Wert zu erhalten und, etwa bei Stahlteilen, auch Rost zu verhindern. Viel wichtiger ist es allerdings, durch regelmäßiges Putzen und sparsames Ölen die Funktion zu erhalten – eine verdreckte Waffe könnte in einem Ernstfall versagen, nicht nachladen und so eine effektive Selbstverteidigung verhindern. Nach dem Schießen zunächst aus Sicherheitsgründen das Magazin entfernen, bei Pistolen den Verschluss nach hinten ziehen und kontrollieren, ob keine Kartusche mehr im Lager steckt (oder die Trommel beim Revolver ausschwenken). Wer seine Waffe (siehe Anleitung) auseinandernehmen kann, sollte den Verschluss abnehmen, weil man dann besser an die Innenteile herankommt. Der durch Stahlsperren blockierte Lauf wird mit Hilfe preiswerter Pfeifenreiniger am besten wieder sauber. Auch den Stoßboden im Verschluss (an dem sich die Kartusche beim Schuss abstützt) und die Flächen im Auswurffenster werden gesäubert, ebenso die Mechanik für den Hahn, soweit zugänglich. Das unter anderem für den Einsatz bei Schreckschusswaffen entwickelte Walther Gun Care Expert Öl (besser als Spray) hilf hier, wenn man es dünn(!) aufträgt. Es sorgt im Unterschied zu anderen, oft verharzenden Mitteln dafür, dass beim nächsten Schießen unverbrannte Pulverrückstände nicht anbrennen und einfacher weggewischt werden können.

Wir verwenden Cookies, die für die ordnungsgemäße Bereitstellung unseres Webseitenangebots zwingend erforderlich sind. Mit Klick auf "Einverstanden" setzen wir zusätzlich Cookies und Dienste von Drittanbietern ein, um unser Angebot durch Analyse des Nutzungsverhaltens zu optimieren, um Nutzungsprofile zu erstellen, interessenbezogene Werbung anzuzeigen, sowie die Webseiten-Performance zu verbessern. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch erneuten Aufruf dieses Cookie-Banners am Ende der Webseite widerrufen. Weitere Informationen und Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.